Entdecken Sie die niederländischen EV-Anreize

Die Niederlande bleiben auch im neuen Jahrzehnt an der Spitze der Elektrifizierung, dank ihrer fortschrittlichen EV-Politik und einem ausgedehnten Netz von EV-Ladestationen. Sie sind weltweit führend bei der Dichte von Elektrofahrzeugen und Ladestationen pro 100 km. Prognosen gehen davon aus, dass der Markt für Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge bis 2025 mehr als 200.000 Einheiten umfassen wird. Darüber hinaus hat die Wirksamkeit der niederländischen Anreizpolitik dazu geführt, dass die Kosten für den Besitz eines Elektroautos denen eines Diesel- oder Benzinfahrzeugs entsprechen.

EV-Förderung in den Niederlanden

Nationale EV-Anreize

Am 4. Juni 2020 haben die Niederlande ein neues Subventionsprogramm für Elektrofahrzeuge vorgestellt. Laut Van Veldhoven, dem Staatssekretär für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, zielt die Initiative darauf ab, umweltfreundliches Fahren zu demokratisieren, indem der Kauf von neuen und gebrauchten Elektroautos gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (ICE) gefördert wird. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und die Treibhausgasemissionen zu verringern.

Von diesem Zeitpunkt an können Käufer von Elektrofahrzeugen über die niederländische Unternehmensagentur (RVO) einen Zuschuss beantragen. Nachstehend finden Sie die neuesten Informationen zu den Anreizen:

Vergünstigungen

  • 4.000 € für den Kauf ODER das Leasing eines neuen EV
  • 2.000 € für denKauf oder das Leasing eines gebrauchten EV

Bedingungen, Einzelheiten und Informationen zur Bewerbung:

  • EV muss einen ursprünglichen Wert von 12.000 € bis 45.000 € haben
  • EV muss eine Mindestreichweite von 120 km haben
  • EV muss am oder nach dem 4. Juni 2020 gekauft oder geleast werden
  • Eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge kann hier heruntergeladen werden
  • Die Beihilferegelung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Juli 2025, sofern die Mittel in Höhe von 17,2 Mio. EUR nicht früher ausgeschöpft werden.

Steuerliche Vorteile

  • Erwerbsteuer (Belasting van Personenauto’s en Motorrijwielen; BPM): Die BPM ist die Steuer, die auf den Erwerb eines Pkw oder Motorrads erhoben wird. Besitzer von Elektrofahrzeugen (EVs) kommen in den Genuss der folgenden Befreiungen und Ermäßigungen der BPM-Steuer:
    • Für reine Elektrofahrzeuge:
      • Bis zum Jahr 2024: Vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (BPM).
      • Im Jahr 2025: Es wird eine feste Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 360 € pro Fahrzeug eingeführt.
      • Nach 2025: Die Erwerbssteuer wird jährlich entsprechend der Inflation angepasst.
    • Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEVs):
      • Die BPM-Sätze werden auf der Grundlage der CO2-Emissionen ermittelt, die nach dem World Harmonized Light Vehicle Testing Procedure (WLTP) gemessen werden. Zur Berechnung der BPM-Rate können Sie diese Tabelle heranziehen.
    • Kraftfahrzeugsteuer(MRB): Es handelt sich um eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Autos, Motorrädern oder Lastwagen erhoben wird. Besitzer von Elektrofahrzeugen kommen in den Genuss der folgenden MRB-Steueranreize:
      • Für reine Elektrofahrzeuge:
        • Bis 2024: Vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.
        • Im Jahr 2025: Reduzierung der MRB um 75 %.
        • Ab 2026: Es gelten die normalen MRB-Sätze.
      • Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEVs):
        • Bis 2024: Senkung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 %.
        • Im Jahr 2025: 25% Rabatt auf MRB.
        • Ab 2026: Es gilt der volle MRB-Satz.

Geschäftliche Vorteile

Nutzen Sie diese Vorteile, wenn Sie E-Fahrzeuge in Ihre Unternehmensflotte integrieren:

Subventionsprogramm für emissionsfreie Nutzfahrzeuge (SEBA):

  • Beim Kauf oder Leasing neuer E-Fahrzeuge erhalten Sie 10 % Rabatt auf den Listenpreis, maximal jedoch 5.000 €. Diese Regelung ist vom 15. März 2021 bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft.

Steuerliche Vorteile:

  • Befreiung von der Mehrwertsteuer: Unternehmen, die das elektrische Fahren fördern, sind von der Standard-Mehrwertsteuer in Höhe von 21 % befreit, obwohl für den privaten Gebrauch eine Mehrwertsteuerkorrektur von 2,7 % gilt.
  • Environmental Investment Allowance (MIA):** Durch die MIA können Unternehmen bis zu 36 % ihrer Investitionen in ein Elektrofahrzeug von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, sofern das Fahrzeug auf der Umweltliste 2020 aufgeführt ist.
  • Bijtelling (Dienstwagensteuer): Ein Teil des Listenpreises des Fahrzeugs gilt als steuerpflichtiges Einkommen, wenn der Firmenwagen für private Zwecke genutzt wird, wobei für E-Fahrzeuge reduzierte Sätze gelten:
    • 2022-2024: Ein abgezinster Satz von 16 % (statt 22 %).
    • 2025: Beibehaltung des abgezinsten Satzes von 16 %.
    • 2026: Es gilt der Normalsatz von 22 %.

Öko-Steuer-Initiativen:

  • Strafmaßnahmen für hohe CO2-Emittenten: Fahrzeuge, die älter als 12 Jahre sind und hohe CO2-Emissionen aufweisen, müssen ab 2019 zusätzlich zur bestehenden Kfz-Steuer 15 % zahlen.
  • Erhöhung der Kraftstoffsteuer: Die Steuern auf Benzin und Diesel sollen in diesem Jahr um einen Cent pro Liter steigen, eine weitere Erhöhung um einen Cent ist für 2023 geplant.

Verbot von Benzin- und Dieselfahrzeugen:

  • Bis 2030 werden in den Niederlanden nur noch emissionsfreie Neufahrzeuge zugelassen.

Kommunale EV-Anreize:

-Gemeinden können zusätzliche Subventionen für Elektrofahrzeuge anbieten. Ausführliche Informationen über die in Ihrer Region verfügbaren Anreize erhalten Sie, wenn Sie eine Suche mit “EV stimulansen + [your area’s name]” durchführen oder die Regierungsseite besuchen, auf der die Gemeinden, ihre Kontaktdaten und relevante Links aufgeführt sind. Anträge für diese Subventionen können in der Regel online über DigID (für Einwohner) oder e-Identification (für Organisationen) gestellt werden.

Beispiel für lokale Anreize – Amsterdam:

  • Subventionen für Elektroautos und Abwrackprämien:
    • Ab dem 5. Dezember 2019 bietet Amsterdam Subventionen von bis zu 3.000 € für Taxis und bis zu 40.000 € für Lieferwagen, Lkw oder Busse, je nach Klassifizierung, Größe und Gewicht des Fahrzeugs. Dieser Zuschuss kann sowohl für neue als auch für gebrauchte emissionsfreie Fahrzeuge gewährt werden. Für weitere Informationen und das Bewerbungsverfahren klicken Sie bitte hier.
    • Für die Stilllegung eines alten Dieselfahrzeugs gibt es eine Abwrackprämie von 500 Euro. Für weitere Informationen und Bewerbungsdetails klicken Sie bitte hier.

Anreize für das Laden von Elektrofahrzeugen in den Niederlanden

Für Privatpersonen:

Derzeit gibt es in den Niederlanden keine nationalen oder lokalen Anreize für den Kauf und die Installation von Ladestationen für Privatpersonen. Der Ansatz der Regierung setzt vor allem auf Anreize für Unternehmen und den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

Für Unternehmen:

  • Umweltbezogene Investitionszulage (MIA): Unternehmen können von der MIA profitieren, indem sie bis zu 36 % ihrer Investitionen in E-Ladestationen von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen können.
  • Zufällige Abschreibung von Umweltinvestitionen (VAMIL): VAMIL ermöglicht es Unternehmen, 75 % ihrer Investitionskosten für E-Ladestationen zu einem von ihnen gewählten Zeitpunkt abzuschreiben, was die finanzielle Flexibilität erhöht.

Öffentliches Ladesäulen-System

In den Niederlanden gibt es über 58.000 öffentliche und halböffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Um eine Ladestation in Ihrer Nähe zu finden, nutzen Sie diese praktische Karte. Wenn es in Ihrer Gegend keine Ladestation gibt, können Sie die Einrichtung einer öffentlichen Ladestation beantragen, wobei Ihnen keine Kosten für den Kauf, die Installation oder die Nutzung des Ladegeräts entstehen – nur die beim Laden verbrauchte Energie wird berechnet.

Stadtspezifische Programme für Ladepunkte:

  • Amsterdam:
    • Kostenlose Ladestationen im öffentlichen Raum
      • Die Anwendung und die Installation sind kostenlos.
      • Bei der Verwendung einer Ladekarte an diesen Stellen fallen Energieverbrauchsgebühren an.
    • Eindhoven:
      • Kostenlose Ladestationen im öffentlichen Raum
        • Die Beantragung und Installation neuer öffentlicher Ladestationen im öffentlichen Raum ist kostenlos, wobei Gebühren für den Energieverbrauch anfallen.
      • Den Haag:
        • Kostenlose Ladestationen im öffentlichen Raum
          • Kostenlose Beantragung und Installation mit einem Zeitrahmen von 2-4 Monaten für neue öffentliche Ladepunkte. Es werden Gebühren für die Energienutzung erhoben.
        • Rotterdam:
          • Kostenlose Ladestationen im öffentlichen Raum
            • Bietet die kostenlose Beantragung und Installation neuer öffentlicher Ladepunkte im öffentlichen Raum an. Die Nutzung basiert auf dem Energieverbrauch.
          • Utrecht:
            • Kostenlose Ladestationen im öffentlichen Raum
              • Utrecht bietet eine kostenlose Beantragung und Installation von neuen öffentlichen Ladestationen mit einem Pay-per-Use-Modell auf der Grundlage des Energieverbrauchs.

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