Deutschland intensiviert seine Bemühungen, die Einführung von Elektrofahrzeugen innerhalb seiner Grenzen zu fördern. Im 2030 Climate Action Programme, das im Oktober 2019 verabschiedet wurde, hat die Regierung die Vision, bis zum Jahr 2030 landesweit bis zu 10 Millionen Elektrofahrzeuge und 1 Million Ladestationen zu haben. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Anreize für Elektrofahrzeuge eingeführt oder erweitert. Darüber hinaus stellt das im Juni 2020 als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie angekündigte 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket beträchtliche Mittel für den Ausbau der Infrastruktur, Steuersenkungen und zusätzliche Subventionen bereit, um den deutschen Elektromarkt anzukurbeln.
Dieser strategische Vorstoß bedeutet, dass sowohl bestehende als auch zukünftige E-Fahrer Zugang zu einem breiten Spektrum an Zuschüssen, Steuervorteilen und anderen Anreizen für die Anschaffung eines E-Fahrzeugs oder von Ladegeräten in Deutschland haben. Wenn man diese Anreize voll ausschöpft, kann man ein Elektroauto wie den Seat Mii Electric für weniger als 11.000 Euro erwerben.
Bundesweite Anreize für private E-Ladestationen
Unseres Wissens nach kommt der wichtigste bundesweite Anreiz für private E-Ladestationen von der staatlichen KfW-Bank:
- KfW-Bank-Zuschuss: Bietet einen Anreiz in Höhe von 900 € für jeden Ladepunkt, der sowohl den Kauf als auch die Installation eines E-Ladegeräts abdeckt.
Anreize für öffentliche E-Ladestationen im ganzen Land
Die deutsche Regierung hat sich verpflichtet, bis 2030 bundesweit 1 Million Ladestationen zu errichten. Um dieses ehrgeizige Ziel zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Programm zur Beschleunigung des Ausbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur gestartet.
KMU-Anreiz für öffentliche Ladeinfrastruktur
Ein neues, mit 300 Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in der Gastronomie, sowie kleine kommunale Versorgungsunternehmen und lokale Behörden unterstützen. Diese Initiative, die vom 12. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021 läuft, räumt der Integration von erneuerbaren Energiequellen für den Betrieb von Ladestationen Vorrang ein. Sie bietet eine umfangreiche finanzielle Unterstützung, die bis zu 80 % der Kosten für den Erwerb und die Einrichtung von Ladelösungen abdeckt:
- Bis zu 4.000 € für jede AC/DC-Ladestation mit einer Leistung von 3,7 bis 22 kW.
- Bis zu 16.000 € für Gleichstrom-Schnellladestationen von 22 bis 50 kW.
- Darüber hinaus stehen zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 10.000 € für Niederspannungs- und bis zu 100.000 € für Mittelspannungsnetzanschlüsse zur Verfügung.
Lokale und regionale Anreize für das Laden von Elektrofahrzeugen Vorteile
Lokale und regionale Anreize für die Installation privater Ladestationen können von Region zu Region stark variieren. Diese Leistungen werden von Städten, Gemeinden, Bundesländern, Energieunternehmen und anderen Organisationen erbracht. Nachstehend finden Sie einige Beispiele für diese Anreize:
Städtische und staatliche Anreize (Beispiele):
- Nordrhein-Westfalen:
- 60 % Zuschuss zu den Anschaffungs- und Installationskosten für intelligente, bidirektionale Ladegeräte (bis zu 3.500 €) und andere Ladegeräte (bis zu 2.000 €) durch das Sofortprogramm Elektromobilität (gültig bis 30. November 2020).
- 500 € Zuschuss für die Nutzung Ihres eigenen nachhaltigen Stroms
- 200 € pro kWh Speicherkapazität für die Installation eines Batteriespeichersystems.
- München:
- 40 % der Nettogesamtkosten (bis zu 3.000 € pro Ladepunkt mit einer Leistung von bis zu 22 kW und bis zu 10.000 € für Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW), die die Kosten für Kauf, Installation und Planung abdecken. Nicht kombinierbar mit dem nationalen Zuschuss der KfW-Bank für E-Ladegeräte.
- Hannover: 500 Euro Prämie für intelligente Ladestationen
- Limburg: bietet einen Anreiz von 300 € pro Ladepunkt. Beide können nicht mit dem Zuschuss der KfW-Bank kombiniert werden.
Steuerliche Anreize
- Besitzer von Plug-in-Elektrofahrzeugen, einschließlich Privat- und Firmenwagen, die an ihrem Arbeitsplatz aufgeladen werden, müssen dies nicht als steuerpflichtigen Vorteil in ihren Einkommensteuerunterlagen angeben.
- Privatpersonen mit Firmen-EVs, die zu Hause aufladen, könnten eine Steuerermäßigung erhalten.
- Arbeitgeber, die kostenlose Ladedienste für Elektroautos oder -fahrräder anbieten, sind bis zum Jahr 2030 von der Steuer auf diese Leistung befreit.
Nationale EV-Anreize im Überblick
Subventionen: Umweltbonus-Programm
Der deutsche “Umweltbonus” bietet erhebliche Einsparungen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen und ist Teil der nationalen Bemühungen zur Förderung eines umweltfreundlicheren Verkehrs.
Zuschüsse zum Kauf:
Der erweiterte Umweltbonus oder die Innovationsprämie sind Teil des Konjunkturpakets und gelten für Fahrzeuge, die vom 4. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen werden:
- Für Fahrzeuge mit einem Preis von bis zu 40.000 €:
- Vollelektrische Fahrzeuge: 9.000 € Zuschuss
- Plug-in-Hybride: 6.750 € Zuschuss
- Für Fahrzeuge bis zu einem Preis von 65.000 €:
- Vollelektrische Fahrzeuge: 7.500 € Zuschuss
- Plug-in-Hybride: 5.625 € Zuschuss
Um zu überprüfen, ob Ihr Elektrofahrzeug für eine Förderung in Frage kommt, und um den offiziellen Preis für Ihr Fahrzeugmodell zu erfahren, können Sie die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herunterladen.
In der Regel übernehmen die Autohäuser die Beantragung der Finanzhilfe in Ihrem Namen. Wer jedoch mehr über das Stipendium erfahren oder sich selbständig bewerben möchte, findet hier weitere Informationen.
Leasing-Zuschüsse:
Ab dem 21. Oktober 2020 richten sich die Leasinganreize für E-Fahrzeuge nach der Leasingdauer:
- Bei einer Mietdauer von 12 bis 23 Monaten ist eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten erforderlich.
- Bei einer Mietdauer von mehr als 23 Monaten beträgt die Mindesthaltedauer 24 Monate.
- Bei einer Mietdauer von 6 bis 11 Monaten beträgt die Mindesthaltedauer 6 Monate.
Leasinganreize für Fahrzeuge bis zu 40.000 €:
- Vollständig elektrisch betriebene Fahrzeuge:
- 2.250 € für Verträge von 6-11 Monaten
- 4.500 € für Verträge mit einer Laufzeit von 12-23 Monaten
- Plug-in-Hybride:
- 1.687,50 € für Verträge mit einer Laufzeit von 6-11 Monaten
- 3.375 € für Verträge mit einer Laufzeit von 12-23 Monaten
- Leasinganreize für Fahrzeuge bis zu 65.000 €:
- Vollständig elektrisch betriebene Fahrzeuge:
- 1.875 € für Verträge mit einer Laufzeit von 6-11 Monaten
- 3.750 € für Verträge mit einer Laufzeit von 12-23 Monaten
- Plug-in-Hybride:
- 1.406,25 € für Verträge mit einer Laufzeit von 6-11 Monaten
- 2.812,50 € für Verträge mit einer Laufzeit von 12-23 Monaten
- Vollständig elektrisch betriebene Fahrzeuge:
Anreize für gebrauchte E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride:
Für gebrauchte E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Förderbeträge wie für die oben genannten Neuanschaffungen von E-Fahrzeugen, sofern sie nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und zuvor nicht mit dem Umweltbonus gefördert wurden.
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Steuervorteile für EV-Besitzer
Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer):
- Für vollelektrische Fahrzeuge, die zwischen 2011 und 2030 zugelassen werden, gilt eine 10-jährige Befreiung von dieser Steuer, so dass die Besitzer von E-Fahrzeugen im Durchschnitt 194 € pro Fahrzeug und Jahr an Steuern sparen können. Verwenden Sie diese [official calculator](#), um die Steuer für ICE-Fahrzeuge zu vergleichen, für die ab 2021 höhere Steuersätze auf der Grundlage der CO2-Emissionen gelten.
- Plug-in-Hybridfahrzeuge unterliegen ebenfalls der Steuer, allerdings zu einem niedrigeren Satz als ihre Diesel- oder Benzin-Pendants, was ihre geringeren CO2-Emissionen widerspiegelt.
Dienstwagensteuer:
- Die private Nutzung eines vollelektrischen Firmenwagens im Wert von weniger als 60.000 Euro wird monatlich mit nur 0,25 % des Listenpreises besteuert und liegt damit deutlich unter dem Satz von 1 % für ICE-Fahrzeuge.
- Für Hybrid-Firmenwagen oder vollelektrische Autos mit einem Listenpreis von über 60.000 € beträgt der Steuersatz 0,5 % des Listenpreises pro Monat, gegenüber 1 % für ICE-Fahrzeuge.
Mehrwertsteuer (VAT):
- Die vom 1. Juli bis zum 30. Dezember 2020 geltende befristete Senkung der Mehrwertsteuer für den Kauf von Elektrofahrzeugen auf 16 % ist ausgelaufen, und der Satz beträgt nun wieder 19 %.
Lokale und regionale Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen
Subventionen:
Einwohner verschiedener Orte können zusätzlich zu den bereits erwähnten nationalen Förderungen lokale Anreize von bis zu 1.500 € für den Kauf eines E-Fahrzeugs erhalten. Diese Zuschüsse werden von ausgewählten Städten und Gemeinden angeboten und sollen die Kosten für den Kauf eines E-Fahrzeugs weiter senken, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Energieversorger können ihren neuen oder bestehenden Kunden, die sich für Elektrofahrzeuge entscheiden, auch zusätzliche Anreize bieten. Es ist ratsam, eine Suche mit “Elektroauto Förderung [your region/city]” durchzuführen, um über etwaige Änderungen der Politik auf dem Laufenden zu bleiben.
Zusätzliche EV-Vorteile:
Das 2015 verabschiedete Elektromobilitätsgesetz (EmoG) soll die Elektromobilität in Deutschland voranbringen. Die Vorteile für E-Fahrer, die je nach Bundesland und Stadt variieren, können folgende sein
- Kostenloses Parken
- Reservierte Parkplätze
- Erlaubnis zur Nutzung von Busspuren
Spezifische regionale Vorteile finden Sie z. B. beim Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) [here](#) (Artikel auf Deutsch).
Überblick über die deutschen Elektrifizierungsinitiativen und -politiken:
Das Engagement der Bundesregierung für die Elektrifizierung wird im Klimaplan 2030 und im Konjunkturpaket 2020 deutlich, wobei erhebliche Investitionen zur Erreichung der aktualisierten Elektrifizierungsziele vorgesehen sind. Zu den wichtigsten Initiativen gehören:
- Batterie- und Infrastrukturentwicklung:** Das 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket enthält 2,5 Milliarden Euro für die Produktion von Batteriezellen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur, mit dem Ziel, bis 2030 eine Million Ladestationen zu installieren.
- Elektrifizierung von Tankstellen:** Zukünftige Vorschriften werden vorschreiben, dass alle Tankstellen in Deutschland das Aufladen von E-Fahrzeugen anbieten müssen, wodurch sie zu Dual-Service-Tankstellen werden, um die Elektromobilität zu fördern.
- Subventionen für Hersteller:** Ein Bonusprogramm für 2020 und 2021 fördert Investitionen in neue Technologien und Infrastruktur.
- Flottenaustauschprogramme:** Um KMU und soziale Einrichtungen bei der Erneuerung ihres Fuhrparks zu unterstützen, ohne sie finanziell zu belasten, sollen Programme wie “Sozial & Mobil” und andere die Elektromobilität fördern. Für die Jahre 2020 und 2021 sind 200 Millionen Euro vorgesehen.
- Bus- und Lkw-Finanzierung: Bis Ende 2021 stehen mehr Mittel für Elektrobusse, Lkw und deren Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Private und kommunale Betreiber werden mit einem Fonds von 1,2 Milliarden Euro zum Umstieg auf alternative Antriebe ermutigt.